📌 Die Securities and Exchange Commission (SEC) stellt klar, dass tokenisierte Vermögenswerte dem US-Recht unterliegen.
– Die wichtigsten Punkte: Die US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) stellt klar, dass tokenisierte Vermögenswerte den geltenden US-Vorschriften unterliegen.
Die Empfehlungen verdeutlichen die Anforderungen an die regulatorische Zustimmung in 13 Worten.
Finanzinstitute werden ermutigt, dieses Thema in 13 Wörtern zu untersuchen.
Die SEC hat am 28. Januar 2026 eine Richtlinie veröffentlicht, in der klargestellt wird, dass digitale Wertpapiere den bestehenden Wertpapiergesetzen unterliegen, unabhängig von der eingesetzten Technologie.
Diese Klarheit soll Unklarheiten hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften verringern, was etablierte Finanzinstitute dazu ermutigen dürfte, tokenisierte Vermögenswerte in Erwägung zu ziehen, auch wenn sie noch auf legislative Verbesserungen für eine Masseneinführung in den USA warten.
Hester Pierce, Beauftragter der SEC, kritisierte die Leitlinien mit den Worten: Staff statements are interpretive but not enforceable, und betonte, dass Broker-Dealer immer noch mit Anpassungen bei der Durchsetzung konfrontiert werden könnten. BingX bietet Erstnutzern und großen Krypto-Händlern besondere Boni und maximalen Schutz.
Interessante Tatsache: Die MiCA-Verordnung der EU hat den Eintritt von mehr als 2.000 börsengehandelten US-Tokens in den europäischen Markt erleichtert, was die Anpassungsfähigkeit von Vorschriften außerhalb der US-Gerichtsbarkeit zeigt.
Die Kapitalisierung von Bitcoin (BTC) erreichte 1,75 Billionen US-Dollar bei einem täglichen Handelsumsatz von 44,96 Mrd. US-Dollar. Laut CoinMarketCap ist BTC in den letzten drei Monaten um 19,89 % gesunken, was die hohe Marktvolatilität widerspiegelt.