📌 SEC genehmigt Antrag von Grayscale für Cardano-ETF, Entscheidung soll bis August 2025 fallen.
– Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat heute den Antrag von NYSE Arca auf Änderung der Notierungs- und Handelsregeln für Grayscale Cardano Trust (ADA)-Aktien genehmigt und damit ein Prüfungsverfahren eingeleitet, das bis August 2025 abgeschlossen sein soll.
NYSE Arca reichte ihren ursprünglichen Antrag ein und reichte dann am 20. Februar 2025 die Änderung Nr. 2 ein, mit der alle vorherigen Versionen aufgehoben wurden.
NYSE Arca reichte ihren ursprünglichen Antrag ein und reichte dann am 20. Februar 2025 die Änderung Nr. 2 ein, mit der alle vorherigen Versionen aufgehoben wurden.
Der Antrag sieht vor, die Aktien des Trusts unter dem Tickersymbol ‘GADA’ zu listen.
Der Zweck des Trusts besteht darin, den Wert der von ihm gehaltenen ADAs widerzuspiegeln, indem er den CoinDesk Cardano Price Index (ADX) verwendet, um den Preis abzüglich der Gebühren und Aufwendungen zu ermitteln.
Die Berechnung des Nettoinventarwerts erfolgt durch Coinbase, Crypto.com, Bitfinex, Die Berechnung des Nettoinventarwerts erfolgt durch Coinbase, Crypto.com, Bitfinex, Kraken auf der Grundlage von Preisdaten, die von verschiedenen Börsen, einschließlich Coinbase, Crypto.com, Bitfinex und Kraken, gesammelt wurden, und wird täglich um 16:00 Uhr New Yorker Zeit durchgeführt.
Coinbase Custody ist eine mehrschichtige Sicherheitsmaßnahme, die eine geografisch verteilte Lagerung von privaten Schlüsseln in einem sicheren Tresor und kryptografische Methoden zum Schutz der im Trust gehaltenen ADA umfasst. Der Trust
verwaltet sein Vermögen nicht aktiv und versucht auch nicht, die Preisvolatilität zu verringern. Das Prüfungsverfahren für den Vorschlag
wird eine 21- bis 30-tägige öffentliche Kommentierungsfrist umfassen, nach deren Ablauf die SEC die Übereinstimmung des Vorschlags mit den Anforderungen des Anlegerschutzes, der Marktintegrität und der Betrugsprävention weiter prüfen wird. Die SEC wird weiterhin prüfen, ob der Vorschlag mit den Anforderungen an den Anlegerschutz, die Marktintegrität und die Betrugsbekämpfung vereinbar ist.